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Finanzierung, die Ihr Handwerk weiterbringt!

Handwerk in Baden-Württemberg

Ob Fachkräftemangel, Energiewende, steigende Kosten oder die Regelung der Nachfolge: Das Handwerk steht vor großen Herausforderungen. Gleichzeitig bieten sich enorme Chancen – für Betriebe, die heute in die Zukunft investieren. Als Bürgschaftsbank Baden-Württemberg unterstützen wir Handwerksunternehmen bei der Finanzierung von Investitionen, Gründungen oder Nachfolgen – unkompliziert, persönlich und zu besten Konditionen. Jetzt kostenlos anfragen und loslegen!

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Handwerk – eine starke Säule der Wirtschaft

Das Handwerk ist das Rückgrat unserer Wirtschaft – mit 140.000 Betrieben, 800.000 Beschäftigten und 48.000 Auszubildenen erwirtschaftet es einen Jahresumsatz von 125 Mrd. Euro. Gemeinsam mit unseren Partner/innen sorgen wir dafür, dass Handwerksbetriebe heute investieren können – für eine erfolgreiche Zukunft von morgen.

Nutzen Sie Ihre Chance und sichern Sie sich jetzt die besten Konditionen für Ihre Finanzierung.

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Fördern Sie Ihr innovatives Projekt – unkompliziert, schnell und digital.

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Profitieren Sie von unseren attraktiven Kreditkonditionen für Ihr Handwerksunternehmen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihr wirtschaftliches Eigenkapital zu maximieren. Mithilfe der umfassenden Expertise unserer Fachleute werden passende Finanzierungsmittel optimal für Sie kombiniert.

  • Schnell und unverbindlich
  • Persönliche Beratung
  • Unabhängige Finanzierungslösung

Finanzierung leicht gemacht

In nur 3 Schritten zur optimalen Finanzierung

  • Anfrage stellen: bequem online, in nur wenigen Minuten
  • Kostenlose Ersteinschätzung: Die/Eine persönliche Ansprechperson analysiert Ihr Vorhaben und erstellt individuelle Finanzierungsvorschläge.
  • Die beste Lösung wählen: Sie entscheiden sich für die optimale Finanzierung durch eine offizielle Antragstellung. Erst dann entfallen Gebühren.

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Persönliche Beratung

Ihnen steht von Beginn an eine feste Ansprechperson zur Seite, die Sie durch den kompletten Prozess begleitet – kompetent, lösungsorientiert und mit Branchen-Know-how. Wir versprechen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit – neutral, unabhängig und transparent.

Testen Sie unsere Expertise.

Maßgeschneiderte Finanzierung – abgestimmt auf Ihr Handwerksunternehmen

Unsere Finanzierungsprofis haben über 50 Jahre Erfahrung und sie wissen: Die beste Lösung besteht oft aus der richtigen Mischung aus Fördermitteln, Fremd- und Eigenkapital.

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein individuelles Finanzierungskonzept, das perfekt zu Ihrem Vorhaben passt.

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Ein starkes Netzwerk für Ihren Handwerksbetrieb

Dank unseres umfassenden Netzwerks aus Banken, Landesförderinstituten, Handwerkskammern, Fachverbänden, Organisationen anderer Wirtschaftszweige sowie Unternehmens- und Steuerberater/innen finden wir die passende Förderung für Ihr Vorhaben. Bei Fragen zu Ihrem Vorhaben oder für eine Beratung wenden Sie sich gerne auch an Ihre Handwerkskammer vor Ort, an Ihren Fachverband oder an die handwerkseigene Beratungsgesellschaft BWHM.

Wir bieten Ihnen die optimale Finanzierungslösung – gemeinsam mit der Bank Ihrer Wahl.

Einfach das beste Angebot auswählen, sich für Fördermittel entscheiden und bei Bedarf auch mit wirtschaftlichem Eigenkapital.

Finanzierungslösung für Handwerksbetriebe

Bessere Bankkredite durch Fremdkapital

Profitieren Sie von einer unabhängigen Beratung durch unser neutrales Förderinstitut. Wir arbeiten mit allen Banken und Sparkassen zusammen und kennen die besten Kreditkonditionen. Durch Bürgschaften der Bürgschaftsbank können wir Zinskosen für Ihre Kredite senken und Ihre Finanzierung noch attraktiver gestalten.

Erfahren Sie mehr über Bürgschaften und wie Sie Ihre Finanzierung verbessern können: buergschaftsbank.de

Zusätzliche Informationen zu Fördermitteln finden Sie hier: https://www.l-bank.de/produkte

Eigenkapital stärken – bessere Bonität, bessere Konditionen

Eine stille Beteiligung hilft, Ihr wirtschaftliches Eigenkapital zu erhöhen und Ihre Bonität zu verbessern. Dies führt zu niedrigeren Zinsen und höheren Kreditrahmen.

Dabei bleibt es „still“: Als Kapitalgeber haben wir keine Stimmrechte und greifen nicht in Ihr Tagesgeschäft ein.

Erfahren Sie mehr über stille Beteiligungen: mbg.de

Aus unserem Portfolio

Holzhaus Fabrik, Breisach am Rhein

Sascha Gehring und Heiko Dietzenbach haben mit der Holzhaus Fabrik eine zukunftsweisende Lösung für nachhaltiges Bauen geschaffen. In kürzester Zeit entwickelten sie eine effiziente Produktion, die individuell geplante Holzhäuser realisiert. Mit digitaler Technologie und regionalen Materialien setzen sie neue Maßstäbe in Kosteneffizienz und Ressourcenschonung. 2023 wurden sie für ihren visionären Ansatz mit dem 11. Handwerkspreis der Deutschen Bürgschaftsbanken ausgezeichnet.

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Das Finanzierungsportal für den Mittelstand

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Die häufigsten Fragen

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Wie kann man eine Bürgschaft beantragen?

Unternehmen können beliebig oft Bürgschaften beantragen. Es gilt aber, dass der insgesamt für einen Kreditnehmer übernommene Umfang von Bürgschaften € 2,0 Millionen nicht überschreiten darf.

Für Bürgschaften über € 2,0 Millionen ist die L-Bank zuständig.

Kann die Bürgschaftsbank jede Art von Darlehen oder Krediten verbürgen?

Ja, Bürgschaften kommen sowohl für Förderdarlehen (z.B. der KfW-Mittelstandsbank oder der L-Bank) als auch für Hausbankdarlehen in Frage. Die Verbürgung von Kontokorrentkrediten, Leasingfinanzierungen und so genannten Avalkrediten ist ebenfalls möglich.

Was kostet eine Bürgschaft?

Die Bürgschaftsbank arbeitet nicht gewinnorientiert, weshalb nur geringe Gebühren anfallen. Im Falle der Ablehnung eines Bürgschaftsantrags fallen in der Regel keine Kosten an.

Eine Ausfallbürgschaft kostet eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von i.d.R. 1,0 Prozent des genehmigten Bürgschaftsbetrages (mindestens € 200). Für den verbürgten Kreditbetrag wird eine jährliche Bürgschaftsprovision von i.d.R. 1,0 Prozent des valutierenden Kreditbetrages erhoben, die zum 01. Januar eines jeden Jahres fällig wird.

Im Rahmen der L-Bank-Kombi-Bürgschaft50 wird die Bürgschaftsprovision durch die Einstufung im Risikogerechten Zinssystem (RGZS) festgelegt.

Übernimmt die Bürgschaftsbank das gesamte Kreditrisiko?

Die Bürgschaftsbank trägt das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für das Kreditinstitut in der Regel von 70 Prozent, bei Existenzgründungsvorhaben sogar bis maximal 80 Prozent der Kreditsumme. Das Kreditinstitut selbst muss also mindestens ein 20-prozentiges Eigenrisiko akzeptieren.

Was geschieht, wenn die Bürgschaftsbank aus Ihrer Bürgschaft in Anspruch genommen worden ist?

In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein "Gläubigeraustausch" statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank (in Höhe der Risikoanteile der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg für diese treuhänderisch) Gläubigerin. Mit ihr wird man über die Hausbank im Rahmen seiner Möglichkeiten Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen haben.

Was ist eine stille Beteiligung?

Die stille Beteiligung ist eine Finanzierungsform, bei der Unternehmen die Kapitalgeber für ihr eingebrachtes Kapital am Gewinn beteiligen. Sie treten nach außen hin nicht in Erscheinung und haben keinen Einfluss auf die Unternehmensführung. Die Rahmenbedingungen einer stillen Beteiligung regelt das Handelsgesetzbuch in den §§ 230 ff.

Wer kann eine stille Beteiligung beantragen?

Eine stille Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg kann von allen Unternehmen, die die KMU-Kriterien der EU erfüllen und ihren Unternehmenssitz im Bundesland Bremen haben beantragt werden.

(KMU = Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Alle Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.)

Was kostet eine stille Beteiligung?

Die Vergütung setzt sich aus einem fixen (= gewinnunabhängigen) und einem gewinnabhängigen Teil zusammen. Die Höhe richtet sich nach dem allgemeinen Zinsniveau, der Laufzeit und der Bonität des Beteiligungsnehmers.

Darüber hinaus fällt eine jährliche Garantieprovision und ein einmaliges Antragsentgelt für die zur Sicherstellung notwendige Garantie der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg an.